Für Freiberufler in kreativen Berufen ist die Künstlersozialkasse (KSK) eine unschätzbare Hilfe, um die soziale Absicherung zu gewährleisten – und das zu vergleichsweise niedrigen Kosten. Gerade für Menschen, die als Musiker, Fotografen, Journalisten, Autoren oder in ähnlichen Tätigkeiten arbeiten, stellt sich oft die Frage: Wie sorge ich für meine Absicherung, ohne mein Budget zu stark zu belasten? Hier kommt die KSK ins Spiel und bietet eine attraktive Lösung.
Was macht die KSK?
In Deutschland müssen Selbstständige normalerweise die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung vollständig selbst tragen. Das kann schnell teuer werden und sorgt für eine erhebliche finanzielle Belastung. Die KSK hingegen funktioniert ähnlich wie ein Arbeitgeber: Sie übernimmt etwa die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, sodass Freiberufler nur den Arbeitnehmeranteil zahlen müssen. Den Rest finanzieren ein staatlicher Zuschuss sowie eine Abgabe von Unternehmen, die regelmäßig künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen.
Beispiel: Eine Illustratorin in der KSK
Stellen wir uns vor, Julia ist Illustratorin und arbeitet seit einigen Jahren freiberuflich. Sie verdient im Schnitt etwa 20.000 Euro im Jahr mit ihren Aufträgen. Ohne die KSK müsste Julia den vollen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (etwa 14,6 % plus Zusatzbeitrag) und die Rentenversicherung (18,6 %) selbst zahlen, was schnell über 500 Euro monatlich bedeuten könnte. Durch ihre Mitgliedschaft in der KSK zahlt Julia jedoch nur rund die Hälfte, etwa 250 Euro im Monat – die andere Hälfte wird durch die KSK übernommen. So spart sie jeden Monat eine erhebliche Summe, die sie stattdessen in ihre kreative Arbeit investieren kann.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Mehr Sicherheit, wenn der Auftrag mal wegfällt
Neben der KSK-Mitgliedschaft sollten Freiberufler auch über die freiwillige Arbeitslosenversicherung nachdenken. Denn wer freiberuflich arbeitet, kennt die Unsicherheit, dass Aufträge wegfallen oder Kunden plötzlich abspringen können. Mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung haben Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen solche Zeiten der Erwerbslosigkeit abzusichern.
So funktioniert die freiwillige Arbeitslosenversicherung
Freiberufler können sich innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit für die freiwillige Arbeitslosenversicherung anmelden. Die monatlichen Beiträge sind dabei im Vergleich zu den üblichen Prämien recht niedrig – abhängig von den aktuellen Beitragssätzen und der Bezugsgröße. Für das Jahr 2024 liegen die Beiträge für Existenzgründer beispielsweise bei etwa 100 Euro monatlich. Dafür erhalten sie im Fall der Arbeitslosigkeit ein Arbeitslosengeld, das sich wie bei Angestellten aus dem Durchschnittseinkommen der letzten Monate errechnet.
Beispiel: Julia sichert sich zusätzlich ab
Nehmen wir an, Julia entscheidet sich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Dadurch zahlt sie zusätzlich zu den KSK-Beiträgen rund 100 Euro pro Monat. Eines Tages verliert sie einige ihrer größten Kunden, und es gelingt ihr nicht sofort, neue Aufträge zu akquirieren. Dank ihrer freiwilligen Arbeitslosenversicherung hat sie nun Anspruch auf Arbeitslosengeld, das ihr hilft, diese schwierige Zeit finanziell zu überbrücken, und nimmt ihr eine Sorge. Sie kann sich vollends auf die Suche nach einem neuen Job konzentrieren ohne ihre Selbstständigkeit aufgeben zu müssen.
Warum lohnt sich diese Kombination?
Die KSK-Mitgliedschaft und die freiwillige Arbeitslosenversicherung geben Freiberuflern in kreativen Berufen ein Stück Sicherheit zurück. Sie entlasten bei den Sozialversicherungsbeiträgen, sorgen für eine vernünftige Altersvorsorge und bieten eine Absicherung, falls mal eine Durststrecke kommt. Besonders in einem Bereich, in dem die Einkünfte oft schwanken und man immer wieder neue Projekte an Land ziehen muss, ist diese Absicherung Gold wert.
Sie hilft, sich voll und ganz auf die Arbeit zu konzentrieren, ohne sich ständig Sorgen um die finanzielle Absicherung machen zu müssen.
Mit der Künstlersozialkasse und der freiwilligen Arbeitslosenversicherung können Freiberufler wie Julia so ihre kreative Freiheit leben, ohne das Gefühl zu haben, in finanziellen Unsicherheiten gefangen zu sein. Die geringeren Beitragssätze schaffen Freiraum für Investitionen in neue Projekte oder Ausrüstung und machen es möglich, auch in herausfordernden Phasen mit einem ruhigen Kopf kreativ zu bleiben. So wird der Traum, von der eigenen Kunst und Leidenschaft zu leben, ein Stückchen realistischer.